Der Totenschein

 

Der Totenschein wird auch als Totenbescheinigung und Leichenschauschein bezeichnet. Mit diesem Schein dokumentiert der Arzt die Leichenschau und bestätigt den Tod der untersuchten Person. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Leichenschau. Verstirbt eine Person Zuhause, ist umgehend ein Arzt zu verständigen, um die Leichenschau vor Ort durchzuführen.

 

Der Totenschein hält die Todesursache, zum Beispiel Herzinfarkt oder Tod aufgrund schwerer Krankheit sowie den Todeszeitpunkt fest. Der Totenschein ist jedoch nicht mit der Sterbeurkunde zu verwechseln. Während der Totenschein durch den Arzt ausgestellt wird, der die Leichenschau vorgenommen hat, wird die Sterbeurkunde von dem zuständigen Standesamt ausgestellt. Der Totenschein ist Voraussetzung für die Ausstellung der Sterbeurkunde.

 

 

 

Details zum Totenschein

 

Für den Totenschein ist ein von der ausstellenden Behörde vorgeschriebenes Muster zu verwenden. Dieses Dokument besteht aus einem vertraulichen und einem nicht vertraulichen Teil. Der nicht vertrauliche Teil enthält alle Angaben zur Person des Verstorbenen sowie Umstand, Zeitpunkt und Ort des Todes. Zu den Warnhinweisen gehören Angaben wie Herzschrittmacher und Prothesen. Der Hinweis auf eventuell im Körper befindliche Prothesen ist für eine spätere Feuerbestattung von Bedeutung, da diese nicht verbrennen. Nur selten bestehen erschwerende Umstände wie eine Infektionsgefahr.

 

Der vertrauliche Teil enthält eine detaillierte Beschreibung zum Todesumstand. Bestehen Zweifel an einer natürlichen Todesursache und stellt der Arzt Fremdeinwirkung fest, die auf Mord hindeuten könnte,  muss er die Leichenschau unterbrechen und umgehend die Polizei informieren. Das Ergebnis seiner Untersuchung dokumentiert er in dem Totenschein.

Zu den sicheren Todesmerkmalen gehören Totenstarre und Totenflecke. Die detaillierten Informationen zur Todesursache umfassen Ursache und Wirkungen von Krankheiten als Grundursache des Todesfalls. Weitere Klassifikationen können andere Todesumstände wie Verkehrsunfall, Arbeitsunfall oder alle Arten sonstiger, nicht vorsätzlich herbeigeführter Todesumstände sein.

 

 

 

Der Weg des Totenschein

 

TotenscheinDie Angehörigen beziehungsweise das beauftragte Bestattungsunternehmen sind Empfänger des Totenscheins. Anschließend wird dieser an das zuständige Standesamt geschickt, damit dieses die Sterbeurkunde ausstellen kann. Im Fall einer Feuerbestattung dient der Totenschein als Grundlage für eine zweite, gesetzlich vorgeschriebene Leichenschau, um Fremdeinwirkungen ein letztes Mal abschließend auszuschließen. Ferner erhalten das Gesundheitsamt und das Statistische Landesamt einen Durchschlag des Totenscheins. Ein vorläufiger Totenschein wird ausgestellt, wenn ein Notarzt den Tod einer Person festgestellt hat.

 

 

 

Die Kosten für einen Totenschein

 

Die Kosten für den Totenschein fallen unterschiedlich aus und hängen davon ab, wie aufwendig sich die Leichenschau gestaltet. Dieser finanzielle Aufwand bewegt sich zwischen 15 und 51 Euro. Zusätzlich berechnet der Arzt ein Wegegeld, dessen Höhe tagsüber geringer ausfällt als bei einer Anfahrt bei Nacht. Abhängig von den zurückgelegten Kilometern und der Tages- oder Nachtzeit fallen weitere Kosten an.

 

 

 

 

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