Sarg und Urne

 

Sarg und UrneDie meisten Menschen entscheiden sich für eine Erd- oder Feuerbestattung. Für beide Begräbnisarten wird der Verstorbene in einen Sarg gebettet. Bei der Erdbestattung wird der Sarg in das Grab gesenkt, bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene zusammen mit dem Sarg verbrannt und die Asche in eine Urne gefüllt.

 

Sowohl für ein Sarg- als auch für ein Urnenbegräbnis besteht die Wahl zwischen einem Familien- und einem Einzelgrab. Särge und Urnen sind sowohl in einfacher als auch in aufwendiger Ausführung erhältlich. Während die Grundform über viele Jahrhunderte gleichgeblieben ist, haben sich einzelne Stilelemente wie Griffe und Verzierungen immer wieder geändert und den jeweiligen Zeitgeist aufgefangen.
 

 

 

Bestattungskultur in Deutschland

 

In Deutschland dürfen Verstorbene nicht ohne Schutzhülle begraben werden, daher ist ein Sarg beziehungsweise eine Urne Vorschrift. Abhängig von der gewählten Begräbnisart gehören Sarg und Urne auch zu unserer Bestattungskultur. Nicht umsonst heißt es, der Verstorbene wird zur ewigen Ruhe gebettet. Daher ist der Sarg innen mit weißem Stoff und einem Kissen ausgestattet. Ein hochwertig gestalteter Sarg drückt die Wertschätzung für den Verstorbenen aus. Bei der Erdbestattung dient der Sarg über mehrere Jahrzehnte als Schutzhülle und zerfällt nach etwa 30 bis 40 Jahren. Auch für eine Feuerbestattung ist der Sarg eine unverzichtbare Voraussetzung, denn das Holz liefert die für die Verbrennung notwendige umweltfreundliche Energie. Auch in diesem Fall ist es für die Hinterbliebenen ein Trost, dass der Verstorbene in einen Sarg gebettet wird.

 

 

 

 

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Die Verbrennung ohne Schutzhülle würden viele Trauernde als pietätlos empfinden, obwohl natürlich niemand bei der Verbrennung dabei ist. Alleine der Gedanke an eine würdevolle Bestattung, ganz gleich, ob im Sarg oder in einer Urne, ist für viele Angehörige ein tröstlicher Gedanke. Urnen sind gleichfalls in vielen Ausführungen erhältlich. Viele entscheiden sich für die Schmuckausführung aus Marmor oder Granit beziehungsweise handbemaltem Metall oder Kunststoff. Die Ruhezeit für Urnengräber ist kürzer als die Ruhezeit für Sarggräber. Für Kinder beträgt die Ruhezeit zwischen 10 und 20 Jahren, für Erwachsene zwischen 20 und 30 Jahren. Urnengräber können nach Ablauf der Ruhezeit nicht erneut gekauft werden. Bei Erdbestattungen beträgt die Laufzeit für Einzelgräber 30 Jahre. Die Möglichkeit, die Grabstätte nach Ablauf dieser Zeit erneut zu kaufen, besteht nicht. Doppel- oder Familiengräber können nach Ablauf der allgemeinen Totenruhe von 30 Jahren mehrere Male wiedergekauft werden.

 

 

 

 

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